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Einstieg: Nutzungsrechte

Wenn das Urheberrecht zu künstlerischen Werken geklärt ist, können die Verwertungs- und Nutzungsrechte in den Rechtshinweisen dargestellt und kommuniziert werden. Es gibt insgesamt 14 Lizenzen und Urheberrechtsangaben in Europeana, die für die Angabe der Nutzungsrechte im Kulturpool angenommen werden, darunter einige von Creative Commons.

Jedes digitale Objekt (inklusive der damit verknüpften Vorschaubilder), das im Kulturpool angezeigt wird, muss Informationen zum Urheberrecht oder zu verwandten Schutzrechten aufweisen. Die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform können somit auf einen Blick sehen, ob und wie die digitale Ressource zu verwenden ist. Europeana empfiehlt, dass auch eine digitale Abbildung gemeinfrei bleiben soll, wenn das zugrunde liegende materielles Objekt gemeinfrei ist. Das soll die Wiederverwendung des kulturellen Erbes gewährleisten. Im österreichischen Recht ist verankert, dass bloße Reproduktionen von gemeinfreien, zweidimensionalen Werken der bildenden Künste durch kein Lichtbildschutzrecht geschützt und somit auch gemeinfrei sind – diese Regelung betrifft insbesondere Digitalisate. Bei anderen Werken wird empfohlen, die Digitalisate so offen wie möglich (am besten CC0) zu lizenzieren, um eine Wiederverwendung des kulturellen Erbes zu erleichtern.

Die Wahl der Rechteerklärung oder Lizenz muss dabei die Urheberrechte oder andere Schutzrechte der digitalen Ressource genau abbilden. Die Institutionen müssen sorgfältige Bemühungen (best efforts) anstellen, um die richtigen Rechteerklärungen an den Kulturpool und Europeana weiterzugeben.

Zu beachten ist, dass eine Angabe über ein Urheberrecht, obwohl das digitale Objekt nicht (mehr) geschützt ist, als Schutzrechtsanmaßung eingestuft werden könnte. Ebenso gilt umgekehrt, dass die Urheberin/der Urheber das Werk vor unerlaubter Verwendung schützen darf und entsprechend rechtliche Schritte einleiten kann.

Die Einstufung der Qualitätskriterien von Europeana hängt auch von der Rechteerklärung über das digitale Objekt ab. Je mehr Freiheiten den möglichen Nutzerinnen und Nutzern für die Wiederverwendung des Objekts gestattet werden, umso höher ist auch die Einstufung im Content Framework, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt werden.

Die an Europeana übermittelten Metadaten werden als Open Data (frei zugängliche Daten) mit der Rechteerklärung CC0 veröffentlicht. Dies wird in der Datenaustauscherklärung (Data Exchange Agreement) von Europeana und im Kooperationsvertrag mit dem Kulturpool festgehalten.

Vorteil von Digitalisaten in der Gemeinfreiheit

Nutzungsrechte, die der Öffentlichkeit erlauben, das Digitalisat ohne Anfrage zu verbreiten, zu kopieren und zu verändern, bieten auch der bereitstellenden Institution verschiedene Vorteile:

Sammlungen (oder einzelne Digitalisate) können über Social Media oder andere Internetseiten verbreitet werden, wodurch ein breiteres Publikum angesprochen und somit die Bekanntheit der eigenen Institution gestärkt werden kann. Gleichzeitig kann die Öffentlichkeit durch die Interaktion über Kreativität mit, Bildung über und Forschung an den Digitalisaten verstärkt eingebunden werden. So kann z. B. Europeana Digitalisate auf der Website ausstellen oder die kreative Verwendung der Digitalisate über Puzzles oder einen GIF- oder Meme-Wettbewerb der Öffentlichkeit interaktiv und ansprechend präsentieren.

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