Lizenzen & Rechteerklärungen
Die Nutzungsrechte können über 14 mögliche Lizenzen und Rechteerklärungen für die Digitalisate definiert werden.
- Einstieg: Nutzungsrechte
- Auswahl der Nutzungsrechte
- 14 mögliche Nutzungsrechte in Europeana
- Creative Commons
- Angabe der Nutzungsrechte im EDM-Metadatenstandard
Einstieg: Nutzungsrechte
Wenn das Urheberrecht zu künstlerischen Werken geklärt ist, können die Verwertungs- und Nutzungsrechte in den Rechtshinweisen dargestellt und kommuniziert werden. Es gibt insgesamt 14 Lizenzen und Urheberrechtsangaben in Europeana, die für die Angabe der Nutzungsrechte im Kulturpool angenommen werden, darunter einige von Creative Commons.
Jedes digitale Objekt (inklusive der damit verknüpften Vorschaubilder), das im Kulturpool angezeigt wird, muss Informationen zum Urheberrecht oder zu verwandten Schutzrechten aufweisen. Die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform können somit auf einen Blick sehen, ob und wie die digitale Ressource zu verwenden ist. Europeana empfiehlt, dass auch eine digitale Abbildung gemeinfrei bleiben soll, wenn das zugrunde liegende materielles Objekt gemeinfrei ist. Das soll die Wiederverwendung der Digitalisate gewährleisten. Im österreichischen Recht ist verankert, dass bloße Reproduktionen von gemeinfreien, zweidimensionalen Werken der bildenden Künste durch kein Lichtbildschutzrecht geschützt und somit auch gemeinfrei sind – diese Regelung betrifft insbesondere Digitalisate. Bei anderen Werken wird empfohlen, die Digitalisate so offen wie möglich (am besten CC0) zu lizenzieren, um eine Wiederverwendung der digitalen Abbildungen zu erleichtern.
Die Wahl der Rechteerklärung oder Lizenz muss dabei die Urheberrechte oder andere Schutzrechte der digitalen Ressource genau abbilden. Die Institutionen müssen sorgfältige Bemühungen (best efforts) anstellen, um die richtigen Rechteerklärungen an den Kulturpool und Europeana weiterzugeben.
Zu beachten ist, dass eine Angabe über ein Urheberrecht, obwohl das digitale Objekt nicht (mehr) geschützt ist, als Schutzrechtsanmaßung eingestuft werden könnte. Ebenso gilt umgekehrt, dass die Urheberin/der Urheber das Werk vor unerlaubter Verwendung schützen darf und entsprechend rechtliche Schritte einleiten kann.
Die Einstufung der Qualitätskriterien von Europeana hängt auch von der Rechteerklärung über das digitale Objekt ab. Je mehr Freiheiten den möglichen Nutzerinnen und Nutzern für die Wiederverwendung des Objekts gestattet werden, umso höher ist auch die Einstufung im Content Framework, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die an Europeana übermittelten Metadaten werden als Open Data (frei zugängliche Daten) mit der Rechteerklärung CC0 veröffentlicht. Dies wird in der Datenaustauscherklärung (Data Exchange Agreement) von Europeana und im Kooperationsvertrag mit dem Kulturpool festgehalten.
Vorteil von Digitalisaten in der Gemeinfreiheit
Nutzungsrechte, die der Öffentlichkeit erlauben, das Digitalisat ohne Anfrage zu verbreiten, zu kopieren und zu verändern, bieten auch der bereitstellenden Institution verschiedene Vorteile:
Sammlungen (oder einzelne Digitalisate) können über Social Media oder andere Internetseiten verbreitet werden, wodurch ein breiteres Publikum angesprochen und somit die Bekanntheit der eigenen Institution gestärkt werden kann. Gleichzeitig kann die Öffentlichkeit durch die Interaktion über Kreativität mit, Bildung über und Forschung an den Digitalisaten verstärkt eingebunden werden. So kann z. B. Europeana Digitalisate auf der Website ausstellen oder die kreative Verwendung der Digitalisate über Puzzles oder einen GIF- oder Meme-Wettbewerb der Öffentlichkeit interaktiv und ansprechend präsentieren.
Linktipps
- Kulturpool Forum: Rechtliche Fragen (Anmeldung nötig)
- Europeana Pro: Open and reusable digital cultural heritage – Link zum Artikel über Vorteile für Lizenzen der Gemeinfreiheit
- Europeana Pro: The Data Exchange Agreement
- Mag. Elke Lhotak MA LL.M.: Einführung in das Urheberrecht (Kulturpool Webinar)
- Mag. Dr. Vanessa Hannesschläger: Schritt für Schritt zur Lizenzierung mit Creative Commons (Kulturpool Webinar)
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Auswahl der Nutzungsrechte
Im Internet ist die Angabe der Lizenzen und Rechteerklärungen ein wichtiger Aspekt für die Bereitstellung von Inhalten. Egal, ob es sich um Fotos, Musik, 3D-Objekte oder andere (kreative) Werke handelt, die Wahl der richtigen Nutzungsrechte ist entscheidend, um die Rechte am Digitalisat zu schützen und gleichzeitig die Verbreitung und Nutzung zu ermöglichen.
Lizenzieren von Digitalisaten
Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beim Lizenzieren von Digitalisaten beachten sollten:
Rechte am Werk klären. Vor der Digitalisierung eines Kulturguts ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Berechtigungen bei Ihrer Institution liegen. Dazu ist eine Einschätzung zum Status des Urheberrechts bzw. der Gemeinfreiheit unabdingbar. Gemeinfreie Werke dürfen digitalisiert werden. Ist das Werk aber (noch) urheberrechtlich geschützt, kann die Urheberin/der Urheber darüber verfügen, ob und wie ein Objekt verwendet werden kann. Für die Digitalisierung wird dann eine Einwilligung der rechteinnehabenden Person benötigt.
Welche Nutzungsrechte gibt es? Es gibt viele verschiedene Arten von Lizenzen, die von restriktiv bis zu sehr offen reichen. Für die Darstellung der Digitalisate im Kulturpool und in Europeana muss ein Nutzungsrecht aus den angeführten 14 Lizenzen und Rechteerklärungen für je ein Digitalisat gewählt werden.
Wer digitalisiert das Werk? Egal, ob Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder eine externe, damit beauftragte Person die Kulturgüter digitalisieren, am besten werden die Nutzungsrechte schon vor der Digitalisierung festgelegt. Bei externen Beauftragungen können die Lizenzen bzw. Rechteerklärungen gleich im vertraglichen Verhältnis festgehalten werden. Dabei ist es auch gleich von Vorteil, wenn der Name der Erstellerin/des Erstellers für die Veröffentlichung erfasst wird.
Tipp: Wenn Sie planen, für die Digitalisierung der Objekte externe Personen oder Agenturen zu beauftragen, achten Sie unbedingt darauf, passende Lizenzen für die Digitalisate zu vereinbaren.
Welches Nutzungsrecht kann für das Digitalisat angegeben werden? Generell dürfen bei neuen Digitalisierungen die Lizenzen in Abstimmung frei ausgewählt werden. Bei der Auswahl der geeigneten Lizenz können die nachfolgenden Fragen/Punkte hilfreich sein.
- Ist das Kulturgut selbst gemeinfrei? Wenn ein Werk nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt ist, empfiehlt es sich, das zugehörige Digitalisat, sofern es nicht ohnehin in die Gemeinfreiheit fällt und somit als gemeinfrei bzw. als Public Domain zu kennzeichnen ist, ebenfalls so offen wie möglich zu lizenzieren. Dies ist durch die Lizenz CC0 möglich.
Durch die Urheberrechtsnovelle von 2021 genießen digitale Reproduktionen wie Scans oder Digitalfotos von gemeinfreien, zweidimensionalen Werken der bildenden Künste keinen eigenen Rechtsschutz mehr. Folglich sind solche Digitalisate ebenfalls Teil der Gemeinfreiheit. Dies wird mit dem Public Domain Mark (PDM) ausgezeichnet.
- Ist das Digitalisat urheberrechtlich geschützt? Können Nutzungsrechte nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, sollte die Rechteerklärung zum Urheberrechtsschutz angegeben werden. In Österreich dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für Bildungszwecke verwendet werden, weshalb InC und InC-EDU hier keinen Unterschied machen. International kann die Lizenz InC-EDU aber einen Unterschied machen, wenn es in anderen Ländern keine Ausnahme für Bildungzwecke gibt.
- Darf das Digitalisat verwendet werden? CC0, CC BY und CC BY-SA geben an, dass das Digitalisat von allen verwendet werden darf. CC BY legt dazu fest, dass bei einer Verwendung des Digitalisats der Name der erschaffenden Person angegeben werden muss. Ein Digitalisat mit der Lizenz CC BY-SA darf nur unter Namensnennung und der gleichen Lizenz weitergegeben (genutzt/veröffentlicht) werden.
- Kann das Digitalisat nur für nicht kommerzielle Nutzung verwendet werden? Die Creative-Commons-Lizenzen CC BY-NC und CC BY-NC-SA geben an, dass das Digitalisat nur für nicht kommerzielle Zwecke verwendet und veröffentlicht werden kann. Wird das Digitalisat innerhalb einer öffentlich-privaten Partnerschaft erstellt und die Verbreitung nur für nicht kommerzielle Zwecke freigegeben, so kann die Rechteerklärung NoC-NC angegeben werden.
- Soll das Digitalisat nur in der originalen Version verbreitet werden? CC BY-ND regelt, dass nur unbearbeitete Digitalisate geteilt werden dürfen. Dies inkludiert das Zuschneiden, Übersetzungen und kreatives Bearbeiten. Bei einer Verbreitung muss auch der Name der Urheberin/des Urhebers angeführt werden.
- Darf das Digitalisat nur geteilt werden? Mit der Lizenz CC BY-NC-ND dürfen Digitalisate nicht verändert, bearbeitet oder für einen kommerziellen Zweck verwendet werden. Der Name der Urheberin/des Urhebers muss aber angegeben werden.
Verwaiste Werke können nach einer Registrierung in der EU Datenbank für verwaiste Werke als InC-OW-EU deklariert werden. Die Rechteerklärung NoC-OKLR gibt an, dass die Nutzung zwar nicht durch das Urheberrecht, aber durch andere Rechte am Digitalisat eingeschränkt wird. Von der Verwendung der Rechteerklärung CNE (Urheberrechtsschutz nicht bewertet) ist abzuraten.
Angeben der Nutzungsrechte in den Metadaten. Die Informationen zum Nutzungsrecht der Digitalisate können in den Rechteerklärungen im EDM-Metadatenstandard weitergegeben werden. Die Angabe zu Lizenz bzw. Rechteerklärung wird hier über «edm:rights», die Angabe des Namens der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers über «dc:rights» weitergegeben.
Lizenzieren von Metadaten
Es kann sein, dass bei einer Anreicherung der Metadaten verschiedene Nutzungsrechte anfallen. Für die Darstellung im Kulturpool und in Europeana müssen die Metadaten unter CC0 bereitgestellt werden.
Linktipps
- Europeana Pro: English Rights Labelling Flowchart (PDF)
- Europeana Pro: How to select an accurate rights statement
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14 mögliche Nutzungsrechte in Europeana
Wenn das Urheberrecht zu künstlerischen Werken geklärt ist, können die Verwertungs- und Nutzungsrechte in den Rechtshinweisen dargestellt und kommuniziert werden. Es gibt insgesamt 14 Lizenzen und Urheberrechtsangaben in Europeana, die für die Angabe der Nutzungsrechte im Kulturpool angenommen werden, darunter einige von Creative Commons.
Europeana sammelt Digitalisate kultureller Erbstücke einer Vielzahl verschiedener Institutionen aus unterschiedlichen Ländern, die auf der Website europeana.eu der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Nutzerinnen und Nutzer der Internetseite haben somit Zugriff auf das kulturelle Erbe Europas. Durch die öffentliche Präsentation könnten die dargestellten Digitalisate in Forschung, Bildung oder anderweitig genutzt werden.
Doch nicht alle Objekte haben die gleichen Rechteerklärungen, die das Urheberrecht und die Nutzungsrechte des digitalen Objekts beschreiben. Um es den Nutzerinnen und Nutzern so einfach wie möglich zu machen und um zugleich auch zu sichern, dass die digitalen Ressourcen angemessen verwendet werden, unterstützt Europeana 14 verschiedene Rechteerklärungen; sechs der Creative Commons (CC) Lizenzen, zwei aus der Gemeinfreiheit und sechs der zwölf Rechteerklärungen vom Rights Statements Konsortium. Je nach verwendeter Lizenz ist dann die Nutzung der digitalen Objekte mehr oder weniger eingeschränkt. Europeana empfiehlt den Institutionen, soweit möglich, Creative Commons (CC) Lizenzen und Rechteerklärungen der Gemeinfreiheit zu verwenden, damit die Wiederverwendung des digitalen kulturellen Erbes vereinfacht und ermöglicht werden kann.
Gemeinfreiheit
CC0
Creative Commons CC0 Universal Public Domain Dedication
Diese Rechteerklärung gibt bekannt, dass das digitale Objekt in die Public Domain (die Gemeinfreiheit) gegeben wurde. Dies erlaubt es den Nutzerinnen und Nutzern, die digitale Ressource ohne Namensnennung und ohne Nachfrage – auch für kommerzielle Zwecke – zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten und aufzuführen. http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
PDM
Public Domain Mark
Ist eine digitale Ressource mit dieser Rechteerklärung markiert, zeigt es an, dass keine bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen bestehen. Mit der PDM werden viele alte Werke gekennzeichnet, die aufgrund der vergangenen Zeit keine Schutzrechte in keinem Land der Welt haben oder die von der Rechteinhaberin oder dem Rechteinhaber ausdrücklich in die Gemeinfreiheit entlassen wurden. Dies erlaubt es der Öffentlichkeit, die digitale Ressource ohne Namensnennung und ohne Nachfrage – auch für kommerzielle Zwecke – zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten und aufzuführen.http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Creative Commons Lizenzen
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die flexible Urheberrechtslizenzen bereitstellt, um das Teilen und die Nutzung kreativer Werke zu erleichtern.
CC BY
Attribution / Namensnennung
Diese Rechteerklärung erlaubt den Nutzerinnen und Nutzern, die digitale Ressource zu kopieren, zu verbreiten, zu verändern, aufzuführen und darauf aufzubauen, solange die erschaffende Person namentlich genannt wird.http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
CC BY-SA
Diese Rechteerklärung erlaubt den Nutzerinnen und Nutzern, die digitale Ressource zu kopieren, zu verbreiten, zu verändern, aufzuführen und darauf aufzubauen, solange die erschaffende Person namentlich genannt wird. Darüber hinaus müssen Werke, die auf dieser Ressource aufbauen (indem sie diese verändern, bearbeiten oder neu kombinieren), unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
CC BY-ND
Attribution, No Derivatives / Namensnennung, Keine Bearbeitungen
Nutzerinnen und Nutzer dürfen die digitale Ressource kopieren und verbreiten sowie kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzen daraus ziehen, solange sie nicht verändert wird und die erschaffende Person namentlich genannt wird.http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/
CC BY-NC
Attribution, Non-Commercial / Namensnennung, Nicht-kommerziell
Die digitale Ressource darf kopiert, verbreitet, verändert und aufgeführt werden, solange die erschaffende Person namentlich genannt wird und die Verwendung des digitalen Objekts nicht kommerziell erfolgt.http://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/
CC BY-NC-SA
Attribution, Non-Commercial, Share Alike / Namensnennung, Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA)
Diese Rechteerklärung erlaubt den Nutzerinnen und Nutzern, die digitale Ressource für nicht-kommerzielle Zwecke zu kopieren, zu verbreiten, zu verändern, aufzuführen und darauf aufzubauen, solange die erschaffende Person namentlich genannt wird. Darüber hinaus müssen Werke, die auf dieser Ressource aufbauen (indem sie diese verändern, bearbeiten oder neu kombinieren), unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/
CC BY-NC-ND
Attribution, Non-Commercial, No Derivatives / Namensnennung, Nicht-kommerziell, keine Bearbeitungen
Die Öffentlichkeit darf die digitale Ressource nur zu nicht-kommerziellen Zwecken kopieren und verbreiten, solange sie nicht verändert wird und die erschaffende Person namentlich genannt wird.http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
Weitere Rechteerklärungen
Das Rights Statement Konsortium entwickelt standardisierte Rechteerklärungen für digitale Inhalte, um deren Nutzung und Zugänglichkeit klar zu regeln.
NoC-NC
No Copyright – non-commercial re-use only / Kein Urheberrechtsschutz – nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt
Die digitale Ressource wurde innerhalb einer öffentlich-privaten Partnerschaft digitalisiert, wobei Einschränkungen einer kommerziellen Nutzung durch Dritte vereinbart wurden. Nutzerinnen und Nutzer dürfen somit das Digitalisat mit nicht-kommerziellem Zweck kopieren, verbreiten und verändern.http://rightsstatements.org/vocab/NoC-NC/1.0/
NoC-OKLR
No Copyright – other known legal restrictions / Kein Urheberrechtsschutz – andere rechtliche Beschränkungen
Die digitale Ressource hat kein Urheberrecht, aber die Nutzung des Objekts wird durch andere Rechte oder verwandte Schutzrechte beschränkt.http://rightsstatements.org/vocab/NoC-OKLR/1.0/
InC
In Copyright / Urheberrechtsschutz
Das digitale Objekt ist durch den Urheberrechtsschutz geschützt. Für weitere Nutzungen innerhalb des Schutzrechts muss die Zustimmung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers eingeholt werden.http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
InC-EDU
In Copyright – Educational Use Permitted / Urheberrechtsschutz – Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt
Das digitale Objekt ist durch den Urheberrechtsschutz geschützt. Für Nutzungen zu Bildungszwecken innerhalb des Urheberrechts muss keine Zustimmung eingeholt werden.http://rightsstatements.org/vocab/InC-EDU/1.0/
InC-OW-EU
In Copyright – EU Orphan Work / Urheberrechtsschutz – Verwaistes Werk EU (InC-OW-EU)
Das Objekt wurde im Land der Erstveröffentlichung als verwaistes Werk identifiziert. Die digitale Reproduktion eines verwaisten Werks kann dann von einer bestimmten öffentlichen Institution online abrufbar gehalten werden. Die Institution muss sicherstellen, dass das Objekt in der EU Orphan Works Database registriert ist.http://rightsstatements.org/vocab/InC-OW-EU/1.0/
CNE
Copyright not evaluated / Urheberrechtsschutz nicht bewertet CNE
Der Urheberrechtsschutz oder anderer Rechtsschutz des Objekts wurden nicht bewertet. Europeana rät davon ab, diese Rechteerklärung zu verwenden. Eine Beurteilung des Rechtsschutzes soll vor der Onlinestellung durchgeführt werden. Die Institution muss vor der Nutzung dieser Rechteerklärung mit Europeana Kontakt aufnehmen und dies abklären.http://rightsstatements.org/vocab/CNE/1.0/
Linktipps
- Europeana: Copyright when sharing data with Europeana
- Europeana: Rights Statements FAQ
- Europeana: Providing copyright metadata to Europeana
- Europeana: Copyright & digital heritage (im Segment „EVENTS“ sind zukünftige Webinare von Europeana zu finden)
- Europeana: Copyright management guidelines for cultural heritage institutions (PDF)
- Europeana: How to select an accurate rights statement
- Europeana: Understanding the rights statements used by Europeana
- Europeana: Data Exchange Agreement (PDF)
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Creative Commons
Wenn das Urheberrecht zu künstlerischen Werken geklärt ist, können die Verwertungs- und Nutzungsrechte in den Rechtshinweisen dargestellt und kommuniziert werden. Eine von insgesamt 14 Lizenzen und Urheberrechtsangaben in Europeana kann in den Metadaten für die Nutzungsrechte für ein Digitalisat angegeben werden, darunter einige von Creative Commons.
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die standardisierte Lizenzen für das Lizenzieren von Kulturgütern anbietet. Die besondere Nützlichkeit ergibt sich durch internationale Anwendbarkeit und besonders einfache Lesbarkeit, da die rechtlich bindenden Langfassungen für Juristinnen/Juristen jeweils auch in einer Kurzfassung für Laien verfügbar sind (sog. „Commons Deed“).
Die Institutionen aus dem kulturellen Bereich und Creative Commons verbindet ein gemeinsames Ziel: Wissen und Kultur global zugänglich und nutzbar zu machen.
Creative Commons bietet dafür verschiedene Lizenzen, die den Nutzerinnen und Nutzern helfen, die frei oder unter wenigen Einschränkungen nutzbaren Digitalisate zu identifizieren. Das ermöglicht das Teilen von Wissen, gibt Impulse für die Schaffung von Kunst und erlaubt die Wiedergabe von Darstellungen und Narrativen von und für möglichst viele Bevölkerungsgruppen. Hauptsächlich jedoch leisten offene Lizenzen einen Beitrag, das so verfügbare Wissen durch ihre bessere Verbreitung für die Zukunft leichter zu sichern.
Offene Lizenzen
In Österreich gilt für die Digitalisierung eines gemeinfreien zweidimensionalen Werks der bildenden Künste, dass das davon erstellte Digitalisat in der Regel ebenfalls gemeinfrei ist. Für Werke aus anderen Bereichen gilt als gute Praxis: Wenn das ursprüngliche Objekt in der Gemeinfreiheit ist, soll es gemeinfrei bleiben. Oftmals kann das Digitalisat zwar nicht direkt als gemeinfrei markiert werden, mit den Creative Commons Lizenzen und CC0 kann es aber so offen wie möglich dargestellt werden.
Nicht kommerzielle Lizenzen und Lizenzen, die die Bearbeitung beschränken, verhindern auch die Wiederverwendung und gelten damit nicht als offene Lizenzen. Zum Beispiel dürfte ein Digitalisat mit den Lizenzen CC BY-NC, CC BY-NC-SA oder CC BY-NC-ND nicht ohne Weiteres für die Wissensvermittlung in privaten Bildungseinrichtungen verwendet werden.
Die Lizenzen von Creative Commons
Die Creative Commons Lizenzen vereinfachen, wie Digitalisate von der Öffentlichkeit weiterverwendet werden. Sie regeln aber trotzdem, dass die rechteinhabenden Personen noch gesehen werden und dementsprechend auch von ihren Werken profitieren können.
Als Basis der Creative Commons Lizenzen gilt CC BY: Wird ein Digitalisat verwendet, muss dessen Urheberin oder Urheber angegeben werden. Die weiteren Creative Commons Lizenzen bauen auf CC BY auf und fügen weitere Einschränkungen für die Verwendung hinzu, welche über die Kürzel einfach abgelesen werden können:
- BY (Namensnennung): Zum Digitalisat muss die Urheberin/der Urheber angegeben werden.
- ND (no derivatives): Das Digitalisat darf nicht bearbeitet werden, es dürfen keine abgewandelten Versionen davon hergestellt werden.
- NC (non-commercial): Das Digitalisat darf nur für nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden.
- SA (share alike): Das bearbeitete Digitalisat darf nur zu den gleichen Bedingungen (Lizenzen) wie sein Original weitergegeben werden.
Bei Digitalisaten mit der Lizenz CC BY-NC-ND etwa wären also in der Weiterverwendung keine Bearbeitungen und keine Nutzung für kommerzielle Zwecke erlaubt, außerdem müsste die Namensnennung der Urheberin/des Urhebers erfolgen.
Da die Lizenztexte seit dem Start im Jahr 2002 stetig an die Urheberrechtsgesetze unterschiedlicher Länder angepasst wurden, gibt es verschiedene Lizenzversionen. So gibt es ältere Versionen, die speziell an die Rechtslage in Österreich (z. B. CC BY 3.0 AT) angepasst wurden. Die neueste Version (4.0) der Creative Commons Lizenzen wurde dahingehend verbessert, dass der Lizenztext der internationalen Rechtslage angepasst wurde.
Für die Rechteauszeichnungen der Nutzungsrechte können Sie folgende Lizenzen von Creative Commons verwenden:
Tools/Rechteerklärungen:
Lizenzen:
Weitere mögliche Angaben zu den Nutzungsrechten finden Sie unter den insgesamt 14 möglichen Nutzungsrechten von Europeana.
Linktipps
- Creative Commons Certificate for Educators, Academic Librarians, and Open Culture – grundlegendes Wissen zu den CC Lizenzen und Einblicke für GLAM-Institutionen
- Creative Commons: Back to Basics: Open Culture for Beginners (Video) – Bedeutung von „Open Culture“ für Institutionen aus dem kulturellen Bereich ist
- Open Knowledge: Offen-Definition – Grundsätze für die Offenheit von Daten, Wissen und Content
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Angabe der Nutzungsrechte im EDM-Metadatenstandard
Wenn das Urheberrecht zu künstlerischen Werken geklärt ist, können die Verwertungs- und Nutzungsrechte in den Rechtshinweisen dargestellt und kommuniziert werden. Es gibt insgesamt 14 Lizenzen und Urheberrechtsangaben in Europeana, die für die Angabe der Nutzungsrechte im Kulturpool angenommen werden, darunter einige von Creative Commons. Die Rechteangaben und Lizenzen werden mit den Metadaten zu den Digitalisaten übermittelt. Im Europeana Data Model (EDM) gibt es hierfür dezidierte Felder.
Ein Pflichtfeld der Metadaten eines Digitalisats ist das Feld über Mediennutzungsrechte «edm:rights», in dem Informationen zu den Nutzungsrechten der digitalen Ressource abgespeichert werden. Die angegebenen Rechteerklärungen beziehen sich nur auf die Darstellung des Kulturguts, nicht auf das Kulturgut selbst. Für mehrere Digitalisate eines Objekts kann je eine Rechteerklärung übermittelt werden. Zusätzlich werden Rechteinhaber oder weitere Rechtsinformationen im Feld «dc:rights» angegeben.
Die Rechteerklärung wird über einen URI (Uniform Resource Identifier) angegeben. Die Informationen zu den Nutzungsrechten werden wie die anderen Metadaten über die Schnittstelle an Europeana übermittelt. Insgesamt sind hier 14 verschiedene Lizenzen und Nutzungsrechtsangaben möglich.
Die Nutzerinnen und Nutzer werden dann auf der jeweiligen Kulturpool-Seite des Objekts über dessen Nutzungsrechte informiert. Angezeigt wird dabei der Linktext mit hinterlegtem Link zur Lizenz.
Nutzungsrechte
Im Metadatenfeld «edm:rights» wird die Rechteerklärung über ein rdf:resource
Attribut angegeben, z. B. mit einer CC0 Lizenz:
<edm:rights rdf:resource="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/"/>
Gemeinfreiheit
Für Objekte in der Gemeinfreiheit kann der Creative-Commons-Hinweis „Public Domain Mark“ verwendet werden, die die Gemeinfreiheit auszeichnet. Für Objekte, die in die Gemeinfreiheit entlassen wurden, kann der Hinweis „CC0“ verwendet werden.
http://creativecommons.org/publicdomain/{Kürzel}/{Version}
Kürzel sind: zero
, mark
Beispiel:
<edm:rights rdf:resource="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/" />
Creative Commons
Für Creative-Commons-Lizenzen gilt folgende Struktur:
http://creativecommons.org/licenses/{Kürzel der Eigenschaft}/{Version}/{Port}
Alle Versionen werden akzeptiert. Der Port kann bei Versionen 1–3 mitgegeben werden, muss aber nicht.
Kürzel der Eigenschaften sind: by
, by-sa
, by-nd
, by-nc
, by-nc-sa
, by-nc-nd
Beispiel für CC BY:
<edm:rights rdf:resource="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" />
Weitere Rechteerklärungen des Rights Statement Konsortiums
Für Lizenzangaben des Rights Statement Konsortiums gilt folgende Struktur:
http://rightsstatements.org/vocab/{Kürzel}/1.0/
Kürzel sind: NoC-NC
, NoC-OKLR
, InC
, InC-EDU
, InC-OW-EU
, CNE
Beispiel:
<edm:rights rdf:resource="http://rightsstatements.org/vocab/NoC-NC/1.0/" />
Rechteinhaber
Rechtsinformationen, insbesondere Rechteinhaber, können im Feld «dc:rights» angegeben werden.
Beispiel:
<dc:rights>Foto: Birgit und Peter Kainz, Wien Museum</dc:rights>
Linktipps
- Europeana Knowledge Base: Providing copyright metadata to Europeana
- Europeana Pro: Submitting a rights statement
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